Platzordnung

Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung des TSV RSK Esslingen

  1. Zuständigkeit

    (1) Diese Ordnung wurde vom Tennisausschuss am 03.11.1998 beschlossen, ergänzt am 29.3.04.

    (2)Auf die Einhaltung dieser Ordnung müssen alle Ausschussmitglieder und der Trainer achten.

    (3)Diese Ordnung regelt den Spiel-, Sportbetrieb und die Nutzung der Tennisanlage.

  2. Nutzung der Tennisanlage

    (1)Die Plätze können ab 6:00 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit genutzt werden.

    (2)Auf den Plätzen sind ausschließlich vom Ausschuss autorisierte Trainer zugelassen; Training ist nur mit Mitgliedern der Tennisabteilung möglich.

    (3)Für den Vereinstrainer ist Platz 3 an Werktagen in der Zeit von 7:00 bis 21:00 Uhr sowie Samstag bis 13:30 Uhr reserviert. Dieser Platz kann nur
    benutzt werden, wenn er durch den Trainer nicht belegt bzw. freigegeben ist.

    (4)Die Belegungen für das Mannschaftstraining sind dem saisonalen Trainingsplan an der Infotafel zu entnehmen. Vor Beginn des Mannschaftstrainings sind die dafür vorgesehenen Plätze vom Trainer bzw. den Mannschaften durch die Belegmarken „Training“ auf der Belegtafel zu kennzeichnen.

  3. Bespielbarkeit der Plätze

    (1)Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Techn. Leiter, in Abwesenheit der Sport-/Jugendleiter oder ein Ausschussmitglied.

  4. Spielberechtigung
  5. (1)Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, Gäste und Personen, denen vom Vorstand ein Spielrecht eingeräumt ist.

    (2)Voraussetzung für die Spielberechtigung ist das satzungsgemäße Entrichten von Beiträgen, Umlagen und Gebühren.

    (3)Die Spielberechtigung wird durch den Besitz der namentlichen Belegmarke für die Saison dokumentiert. Diese Belegmarke ist nicht übertragbar. Bambinis erhalten als  Mitglied der Tennis Abteilung gleiche Belegmarken wie Jugendliche.

    (4)Verlorene Belegmarken können gegen Bezahlung von € 2,50 vom Finanzleiter neu bezogen werden.

    (5) Jugendliche ab 16 Jahre haben das gleiche Spielrecht  wie Erwachsene. Sie erhalten Erwachsenen- Belegmarken.

  6. Spielberechtigung von Gästen
  7. (1)Gäste sind nur in Bekleidung eines aktiven Mitgliedes der Tennisabteilung und nur unter Verwendung einer ordnungsgemäß ausgefüllten Gästekarte
    spielberechtigt. Pro Gast ist je eine Gästekarte zu verwenden. Die max. Spieldauer beträgt beim Einzel 60 Min. und beim Doppel 90 Min. (2)Gästekarten sind bei den Ausschussmitgliedern, dem Platzwart und Trainer sowie in der Vereinsgaststätte des TSV RSK Esslingen zum Preis von € 6 (Jugendliche € 3) pro Karte erhältlich.

    (3) Die Gästekarten haben nur Gültigkeit mit der Eintragung des Datums und der Uhrzeit. Die Gästekarte ist vor Spielbeginn in die Tasche des gewählten Spielfeldes
    in der Belegtafel einzustecken.

    (4) Mit Gästen kann nur gespielt werden, wenn Plätze frei sind, die nicht von Mitgliedern entsprechend dieser Spielordnung benutzt werden. Begonnene Spiele mit Gästen dürfen nicht unterbrochen werden.

  8. Spielbetrieb
  9. (1)Die Spielzeit für das Einzel beträgt 60 Minuten und für das Doppel 90 Minuten. Forderungsspiele sind hiervon ausgenommen.

    (2)Spielzeiten beginnen zu der an der Zeitleiste gekennzeichneten Zeit.

    (3)Die Spielfelder sind mit der notwendigen Sorgfalt zu nutzen. Sie dürfen nur von Spielern mit Tennisschuhen und in angemessener Tenniskleidung betreten
    werden.

    (4)Vor Spielbeginn muss die Hälfte der erforderlichen Spieler ihre Belegmarke gesteckt haben und auf der Anlage des TSV RSK Esslingen anwesend sein.

    (5)Die Belegmarken sind auf der Tafel ohne Auslassung von Spielzeiten persönlich anzubringen.

    (6)Die Platzbelegung ist max. 1 Stunde im Voraus als Anschlussbelegung möglich.

    (7)Auf freien Plätzen kann nicht vorgesteckt werden, d.h. Spielbeginn ist Beginn der nächsten halben Stunde.

    (8)Nach Spielende werden die Belegmarken wieder entfernt.

    (9)Wird die eingetragene Spielzeit nicht innerhalb 5 Minuten nach Belegungsbeginn wahrgenommen, so verfällt das Spielrecht.

    (10)Nochmalige Spielreservierungen können nur nach Ablauf der eingetragenen Spielzeit vorgenommen werden, d.h.“ weiterschieben“ der Belegmarken während der belegten Spielzeit ist nicht zulässig. Neu auf die Anlage kommende Spieler die noch nicht gespielt haben, haben grundsätzlich Vorrang vor denen, die bereits gespielt haben.

    (11)Bei starkem Spielandrang soll vermehrt Doppel gespielt werden. Dies gilt an Werktagen ab 16:00, an Samstagen, an Sonn- und Feiertagen und während der Verbandsspiel. Dies kann von Ausschussmitgliedern angeordnet werden.

    (12)Für Forderungsspiele gilt die Belegmarke „Forderungsspiel“ in Verbindung mit den Belegmarken der beiden Spieler. Die Spielzeiten werden auf der Belegtafel vorbelegt. Ab 17:00 Uhr stehen hierfür nur noch die Plätze 9+10 zur Verfügung, sofern diese nicht für Mannschaftstraining belegt sind.

    (13) Spiele der Verbandsrunde, vom Ausschuss beschlossene Turniere, vom Sport-/Jugendleiter genehmigte WettkämpfeVereinsturniere und vereinsinterne sportliche Veranstaltungen haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb. Diese Veranstaltungen sind rechtzeitig durch Aushang bekannt zu geben. Hierbei sollen nach Möglichkeit 2 Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb freigehalten werden.

    (14) An Werktagen nach 17:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen haben Erwachsene Vorrang vor Jugendlichen unter 16 Jahren. Vor 17:00 Uhr begonnene
    Spiele von Jugendlichen, dürfen nicht unterbrochen werden. Auf Platz 10 haben Jugendliche unter 16 Jahren gleiche Rechte wie Erwachsene

    (15)Streitigkeiten auf der Anlage regeln die Ausschussmitglieder.

    (16)Die Plätze sind rechtzeitig vor Ablauf der Spielzeit abzuziehen, falls erforderlich zu befeuchten und die Linien zu kehren, so dass die nachfolgenden Spieler zur gesteckten Zeit mit dem Spiel beginnen können.

    (17)Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.

    (18)Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu halten

    (19)Der letzte Spieler ist verpflichtet, die Anlage bei Spielende am Abend  abzuschließen bzw. dafür zu sorgen, dass abgeschlossen werden kann.

    (20) Bei Verstoß gegen die Spiel- und Platzordnung kann eine Spielsperre vom Tennisausschuss ausgesprochen werden

  10. Haftung

Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei unsachgemäßer Benutzung oder grob fahrlässiger Beschädigung der Anlage oder deren Ausstattungen kann der Verursacher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.


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