Sportordnung der Tennisabteilung des TSV RSK Esslingen
- Diese Ordnung wurde vom Ausschuss der Tennisabteilung am 18.08.1998 beschlossen.
- Die sportlichen Ziele der Tennisabteilung liegen in der Beteiligung an den Verbandsspielen des Württembergischen Tennisbundes mit Mannschaften möglichst aller Altersklassen zur Förderung des Breiten- und Jugendsports.
- Für diese Mannschaften existieren Ranglisten, die nach der bestehenden Ranglistenordnung gebildet und aktualisiert werden. Die Ranglistenordnung ist Bestandteil der Sportordnung.
- Wer Mitglied einer Mannschaft werden will, muss sich gemäß Ranglistenordnung in die entsprechende Rangliste einfordern (Ausnahme Hobbymannschaften).
Wer in der Rangliste steht, muss nicht zwangs-läufig Mannschafts- Mitglied sein.
- Mannschaftsmitglieder müssen Mitglied in der Tennisabteilung des TSV RSK- Esslingen sein.
- Soweit es die finanzielle Lage der Tennisabteilung zulässt, wird der Mannschaftssport finanziell unterstützt.
- Der Schwerpunkt der finanziellen Unterstützung liegt in der Jugendförderung.
- Mannschaftsmeldungen an den WTB erfolgen nur durch den Sportleiter in Abstimmung mit dem Abteilungsausschuss.
- Der Abteilungsausschuss legt die Anzahl der Mannschaften fest und stimmt die Platzkapazitäten für Verbands- und Breitensport aufeinander ab.
- Die namentliche Meldung der Mannschaften an den WTB erfolgt durch Sport- und Jugendeiter entsprechend den Angaben der jeweiligen Mannschaftsführer.
- Diese Mannschaftsmitglieder verpflichten sich zur Teilnahme an den Verbandsspielen.
- Die Mannschaftsmitglieder führen zur Erhaltung und Verbesserung ihrer Spielstärke während der Freiluft-Saison ein wöchentliches Training, möglichst mit Trainer, durch.
- Die Mannschaftsgrößen sollten bei Vierer- Mannschaften mind. 6, bei Sechser- Mannschaften mind. 9 Mitglieder betragen.
- Alle gemeldeten Mannschaftsmitglieder haben das Recht am Training teilzunehmen. Die Mannschaften regeln intern einen sinnvollen Trainingsbetrieb.
- Mannschaftsmitglieder sollten grundsätzlich am Training teilnehmen,
- Jede Mannschaft wählt einen Mannschaftsführer.
- Der Sportleiter führt mindestens 1x jährlich eine Mannschaftsführerbesprechung durch. Gleiches gilt für die Jugendmannschaften, die vom Jugendleiter betreut werden.
- Ansprechpartner der Mannschaften ist der Sport- bzw. Jugendleiter.
- Die Vergabe von Trainingsrechten auf der Tennisanlage des TSV RSK Esslingen liegt allein beim Tennisausschuss. Dem entsprechend sind Wünsche der Mannschaften nach eigenen Trainern dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
- Die Ergebnisse der Verbands- und Hobby-Rundenspiele sind neben der direkten Meldung an den WTB auch dem Sportleiter spätesten bis zum folgenden Montag 10°° Uhr durchzugeben.
- Vom WTB erteilte Geldbußen für Verstöße gegen die Wettspielordnung sind von den betroffenen Mannschaften zu tragen.
- Die Aufstellung neuer Mannschaften für die Verbands.- und Hobbyrunden des WTB müssen über den Sport- bzw. Jugendleiter beim Ausschuß bis spätestens 15.9. beantragt werden. Der Ausschuss entscheidet darüber unter Berücksichtigung der jeweiligen Belegungssituation. Die Genehmigung muß bis 31.9. der laufenden Saison erteilt und öffentlich bekannt gegeben werden durch Aushang auf der Tennisanlage und entsprechend in den Pressemitteilungen. Zuständig hierfür ist der Sportleiter.
- Für die neue Mannschaft wird vom Sport- Jugendleiter eine vorläufige Rangliste entsprechend den Meldungen bis zum 31.9. der laufenden Saison aufgestellt.
- Interessenten- /innen die noch in keiner Rangliste stehen, müssen sich gemäß der Ranglistenordnung in diese vorläufige Rangliste nach dem 31.9. bis Saisonende einfordern.
- Ausnahmen sind vom Ausschuss der Tennisabteilung zu bestätigen
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